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Sehr geehrte Besucher,

in diesem Bereich unserer Webseite möchten wir Ihnen die häufigsten an uns gestellten Fragen zu unserer Firma vorstellen, damit Sie unser Unternehmen besser kennenlernen.

Fragen stellen können Sie hier.

Thema: Einspruch gegen Ablehnung
Frage: Wie begründe ich einen Einspruch gegen die Ablehnug eines Hilfsmittels?
Antwort: Mustertext für Einspruch bei Kostenträgern Wir legen Einspruch gegen die Ablehnung der HOYER Deckenlifter ein und begründen diesen Einspruch u.a. wie folgt: Das Heben vom Rollstuhl in die Wanne ist nicht möglich und kann auch nicht von einer Pflegekraft vorgenommen werden. Die körperliche Belastung für die Pflegekraft ist zu hoch, zumal sie laut Bestimmungen der Berufsgenossenschaft nur 15 kg heben darf in der Pflege. Der HOYER Deckenlift ist auch nicht als bauliche Maßnahme anzusehen und fällt dadurch nicht unter die Begrenzung auf EUR 2.500,-. Deckenlifter sind mit einem Handgriff aus der Schiene herauszunehmen und die komplette Deckenschiene ist leicht und schnell von der Decke abzuschrauben. HOYER Deckenlifter sind nach allgemeiner Überzeugung Hilfsmittel für die Selbständigkeit des Behinderten und keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Deckenliftanlagen sind leicht wieder für einen anderen Behinderten einsetzbar - zu montieren mit gleicher Schiene, mit einem einfach anzusetzenden Schienenstück oder auch mit einer neuen Schiene. Das Gerät selbst, der Deckenlifter, ist leicht mobil und transportabel und bei einem Umzug so einfach mitzunehmen wie ein Hängeschrank in der Küche. Wir bitten um schnellstmögliche Genehmigung, weil ich das Liftsystem dringend benötige.
  
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